Information zur Terminlage im laufenden Jahr 2026
Die
Terminlage
in
unserer
Praxis
gestaltet
sich
für
das
Jahr
2026
–
wie
auch
in
nahezu
allen
anderen
Praxen
–
äußerst
prekär.
Terminwartzeiten
für
Vorsorgeuntersuchungen
sowie
begrenzte
therapeutische
Behandlungen
liegen
derzeit
bei
drei
bis
vier
Monaten,
für
aufwändigere
Behandlungen
wie
Zahnersatz
bei
sechs
bis
sieben
Monaten.
Kurzfristige
Termine
können
nur
bei
Absage
anderer
Patienten
realisiert,
Schmerzbehandlungen
müssen
in
den
bereits
vorhandenen,
eng
bestückten
Terminplan
integriert
werden.
Neuaufnahmen
von
Patienten
sind
nicht
möglich,
da
wir
seit
langer
Zeit
über
das
bestehende
Kräftepotential
hinaus
arbeiten.
2026
wird
die
zahnärztliche
Niederlassungsquote
in
Nordwestmecklenburg
auf
unter
50%
fallen.
Dies
bedeutet,
dass
die
Hälfte
der
benötigten
Kollegen
fehlen
wird
und
es
damit,
statistisch
gesehen,
für
ca.
75.000
Einwohner
unseres
Kreises
keinen
Hauszahnarzt
mehr
geben
wird.
Wöchentlich
erreichen
uns
mehrfach
Anrufe
mit
der
Bitte
um
Aufnahme,
mittlerweile
viele
auch
aus
den
formal
noch
überversorgten
Gebieten
Wismar
und
Schwerin.
Die
Statistiken
zu
Niederlassungsquoten
sind
mittlerweile
über
30
Jahre
alt
und
berücksichtigen
nicht
die
eklatante
Zunahme
bürokratischer
Prozesse,
die
in
den
einzelnen
Praxen
erhebliche
Kräfte
fordern.
Rechnete
man
diesen
erzwungenen
Zeitverlust
an
Therapie
mit
ein,
läge
die
Niederlassungsquote
in
Nordwestmecklenburg
nur
noch
bei
30
bis
35%,
da
die
bürokratischen
Prozesse
mittlerweile
die
Häfte
der
gesamten
Arbeitszeit
vernichten.
Diese
Entwicklung
ist
bereits
mindestens
seit
2010
abzusehen
gewesen,
blieb
in
der
politischen
Reaktion
trotz standespolitischer und auch vielfach durch uns persönlicher Anstrengungen unberücksichtigt.
Unsere
Patienten
wissen
seit
vielen
Jahren,
dass
wir
durchaus
bemüht
sind,
Unmögliches
möglich
zu
machen.
Mit
Rücksicht
auf
die
kritische
Gesamtsituation
ist
es
jedoch
unabdingbar,
aus
unserer
Sicht
aufschiebbare
Untersuchungen
und
Therapien
immer
weiter
zu
verlagern.
Nur
so
ist
es
überhaupt
noch
möglich,
unmittelbar
notwendige Behandlungen sicherstellen zu können.
Rasanter Abwärtstrend in den zahnärztlichen Niederlassungszahlen
War
der
Kreis
Nordwestmecklenburg
bei
unserer
Niederlassung
1994
noch
zu
96%
des
Plansolls
zahnärztlicher
Praxen
versorgt,
erreicht
diese
statistische
Größe
2025
eine
Dichte
von
nur
noch
55,3%.
Insbesondere
in
den
letzten
zwei
Jahren
war
eine
Schrumpfung
von
über
10%
zu
verzeichnen.
Es
fehlen
damit
in
NWM
insgesamt
über
35
Zahnärzte.
Allgemein
liegen
in
Mecklenburg-Vorpommern
mittlerweile
ca.
80%
aller
Niederlassungsgebiete
unter
100%,
die
meisten
deutlich
unter
100%.
Nur
in
vier
Ballungsgebieten
erreichen
die
Zahlen
Größenordnungen
über
100%,
allerdings
auch
hier
mit
abnehmender
Tendenz.
In
insgesamt
16
Bereichen
MV`s
werden
seit
Jahren
Nachfolger
für
Praxen
gesucht,
zumeist
vergeblich.
Dieser
Trend
wird
sich
in
den
nächsten
Jahren
weiter
verschärfen,
da
ein
sehr
hoher
Anteil
der
Kollegen
bereits
kurz
vor
der
Verrentung
steht.
Durch
die
stetig
wachsenden
Belastungen
ohne
Aussicht
auf
Abhilfe
schließen
viele
Praxen
bereits
vor
dem
Erreichen
des
Regelrentenalters. Von den zu Zeiten unserer Praxisgründung 1550 Zahnärzten werden Ende 2029 voraussichtlich nur noch 650 Zahnärzte übrig bleiben.
Beide Zahnärzte der Praxis halbieren ihre Kassenzulassung
Die
scheinbar
unbegrenzt
wachsenden
Belastungen
im
Praxisalltag
mit
immer
weiterer
Entfernung
von
der
eigentlichen
zahnärztlichen
Behandlung
haben
uns
nach
lang
reifender
Entschlussphase
dazu
bewogen,
die
Zulassung
zu
halbieren.
Mit
Rücksicht
auf
die
physischen
und
mentalen,
damit
gesundheitlichen
Auswirkungen
war
dieser
Schritt
unvermeidbar.
Dadurch
reduzieren
sich
die
offiziellen
Sprechzeiten
von
ursprünglich
einmal
38
auf
12
Wochenstunden.
Zusätzlich
bieten
wir
Behandlungszeiten
nur
für
Bestellpatienten
an.
Es
war
uns
wichtig
sicherzustellen,
jedem
Patienten
bei
der
Therapie
die
ungeteilte
Aufmerksamkeit
zukommen
lassen
zu
können
und
dies
mit voller Kraft und auch noch Freude am Beruf tun zu können.
Teure nutzlose Telematikinfrastruktur
Seit
mindestens
fünf
Jahren
malträtiert
uns
die
insbesondere
von
Ex-Bundesgesundheitsminister
Spahn
forcierte
Einführung
der
Telematikinfrastruktur.
Der
damit
beabsichtigte
Datenaustausch
zwischen
allen
Beteiligten
im
Gesundheitwesen
entwickelt
sich
zur
Farce:
Kosten
ohne
Ende,
wiederholt
gestörte
Funktionabilität
mit
hohem
Aufwand
in
den
Praxen,
Datensammelwut
der
Kassen
und
der
zu
stellenden
Frage
nach
dem
`gläsernen
Patienten`
sowie
ein
ungebremster
Kontrollwahn
lassen
die
Sinnhaftigkeit
des
Systems
mehr
als
hinterfragen.
Das
aktuellste
Problem
stellen
neue
Krankenversichertenkarten
dar,
die
innerhalb
der
Kartenlesegeräte
durch
elektrische
Entladungen
zu
Kurzschlüssen
führen,
die
vielfach
Resets
der
Lesegeräte,
PC`s,
manchmal
auch
der
sogenannten
Konnektoren
erfordern
-
ein
Problem,
das
den Praxisalltag zusätzlich belastet…
Neue Richtlinie für Zahnfleischbehandlungen ab Mitte 2021
Die
neuen
Festlegungen
zur
Durchführung
von
Zahnfleischbehandlungen
bei
betroffenen
Patienten
führen
zwar
zu
einem
deutlich
erhöhten
bürokratischen
Aufwand
für
zahnärztliche
Behandler
und
Praxen,
sichern
Behandlungsbedürftigen
jedoch
innerhalb
eines
Zeitraumes
von
zwei
Jahren
nach
Therapie
eine
wiederholte
Betreuung
und
Überwachung
zu,
bei
denen
die
Krankenkassen
nunmehr
auch
Leistungen
übernehmen,
die
sonst
nicht
oder
nur
als
freiwillige
Zusatzleistung
teilweise
bezuschusst
wurden.
So
ist
es
jetzt
möglich,
innerhalb
des
Rekonvaleszenzzeitraumes
von
24
Monaten
je
nach
Schädigungsgrad
des
Zahnhalteapparates
vier
bis
sechs
Zahnreinigungen voll zulasten der Kassen durchführen zu lassen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung regelmäßiger Kontrollsitzungen durch die Patienten.
Bonusheftregeln kulanter gestaltet
Galt
bisher,
dass
bei
nur
einem
fehlenden
Jahr
der
Vorsorgeuntersuchung
der
Bonus
bei
Festzuschüssen
der
Krankenkassen
zu
Zahnersatz
gänzlich
verloren
ging,
so
ist
diese
Regelung
nun
im
Sinne
der
Patienten
kulanter
gestaltet
worden.
Zukünftig
können
Betroffene
bei
nur
einem
fehlenden
Jahr
innerhalb
einer
ansonsten
ununterbrochenen
Kette
von
nachgewiesenen
Vorsorgeuntersuchungen
bei
Ihrer
Krankenkasse
Kulanz
beantragen
im
Zusammenhang
mit
der
Einreichung
von
Heil-
und
Kostenplänen
für
Zahnersatz.
Die
Kassen
haben
dann
die
Möglichkeit,
trotz
des
einen
fehlenden
Stempels
den
vollen
Zuschuss
zu
gewähren.
Hier
müssen
jedoch
die
Patient(inn)en aktiv werden und Kontakt mit ihrer Kasse aufnehmen.
Ohne
Ihren
Druck
als
Patienten
auf
Verantwortliche
erreichen
wir
nichts
-
beschweren
Sie
sich,
wenn
Sie
Ihre
Gesundheitsversorgung
als
gefährdet
ansehen,
wenn
Sie
keinen Facharzttermin mehr bekommen, wenn Sie lange Terminwartezeiten hinnehmen müssen - übernehmen Sie eigene Verantwortung und unterstützen uns.
Beschwerdestellen
1
.
Ihre Krankenkasse ist der erste Anlaufpunkt. Verlangen Sie ggf. die Vermittlung eines Arztes. Schildern Sie die Versorgungsnotlage.
2
.
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Werderstraße 124, 19055 Schwerin, Telefon: 0385-588 0, E-Mail:
poststelle@sm.mv-regierung.de
3
.
Petitionsausschuss Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Lennéstraße 1, 19053 Schwerin, Telefon 0385 / 525-1514, elektronisch Petition einreichen:
https://ltmv.ftapi.com/secuform/portal/petition-an-den-landtag-mecklenburg-vorpommern
4.
Bundesministerium für Gesundheit, 11055 Berlin, Telefon: 030 18441-0, Kontaktformular:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/kontakt/kontaktformular.html
5.
Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Telefon: +49 (0)30 227 35257, E-Mail: post.pet@bundestag.de
6.
Sie können ebenfalls jede politische Partei kontaktieren, insbesondere die Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises.
Die
zahnärztliche
Versorgungslage
bricht
immer
weiter
zusammen.
Diese
Entwicklung
ist
bereits
seit
mehr
als
20
Jahren
absehbar.
Insbesondere
in
Nordwestmecklenburg
–
aber
nicht
nur
hier
–
ist
mittlerweile
eine
eklatante
Unterversorgung
eingetreten.
Die
politisch
Verantwortlichen
ignorieren
die
Tatsachen
seit
mindestens
zwei
Jahrzehnten.
Im
Moment
streiten
sie
sich
mit
dem
Ausschuss
der
Krankenkassen
und
Zahnärzte,
wie
die
eingetretene
Unterversorgung
amtlich
verkündet
werden
soll.
Ein
Konflikt, der wie immer völlig an einer Problemlösung vorbeigeht und für die Befindlichkeiten der beteiligten Parteien Energie verschwendet.
Wenn
überhaupt,
so
wird
das
Augenmerk
in
Bezug
auf
den
Zahnärztemangel
einzig
auf
die
Anwerbung
junger
Fachkräfte
gelegt.
Nach
unserer
Interpretation
ist
das
eine
Venusfliegenfalle.
Man
versucht,
junge
Menschen
in
ein
nur
schwerfällig
oder
gar
nicht
mehr
funktionierendes
System
zu
locken,
statt
die
vorhandenen
zahnärztlichen
Fachkräfte, die seit teilweise Jahrzehnten mit letzter Kraft das System aufrechterhalten, zu entlasten.
Warum gibt es keine Nachfolger mehr?
Die Ausbildung
1
.
Für
einen
Studienplatz
der
Zahnmedizin
gilt
noch
immer
der
Numerus
clausus.
Eine
Abiturnute
nahe
1.0
ist
Voraussetzung
für
einen
Studienplatz.
Nicht
geprüft
wird, ob Bewerber eine empathische und humanistische Einstellung haben oder die notwendigen manuellen Fähigkeiten für diesen Beruf besitzen.
2
.
Es
werden
bevorzugt
Studienbewerber
anderer
Bundesländer
angenommen,
deren
Abitur
einen
höheren
Stellenwert
haben
soll
als
das
unseres
eigenen
Bundeslandes. Diese Studenten verbleiben nach Studienabschluss regelmäßig nicht in Mecklenburg-Vorpommern.
3
.
Erst
im
Jahr
2026
ist
eine
sogenannte
Landeskinderquote
von
ca.
10%
eingeführt
worden,
bei
der
Studienbewerber
aus
unserem
Bundesland
erhöhte
Chancen
auf
einen
Platz
haben.
Dies
hatte
insbesondere
rechtlich
umstrittene
Gründe,
bei
der
Studienbewerber
aus
anderen
Bundesländern
gegen
die
Regelung
hätten
klagen
können.
4
.
Die
Studienpläne
sind
teils
veraltet
und
nicht
mehr
realitätsorientiert,
außerdem
die
Zahl
der
Studienplätze
begrenzt,
da
die
vorhandene
Bildungsinfrastruktur
und
das Lehrpersonal keine Erweiterung der Studienplätze zulassen.
Der berufliche Anreiz
1
.
Die Niederlassung in einer Einzelpraxis ohne Gebäude erfordert einen Finanzaufwand in Höhe von ca. 500.000 € - ein Risiko, das junge Leute heute scheuen.
2
.
Die
mittlerweile
extrem
hohen
Kosten
zur
Führung
einer
Praxis
sind
nicht
mehr
nur
über
das
Honorarniveau
gesetzlicher
Krankenkassen
finanzierbar,
sondern
müssen
über
die
Erbringung
von
Privatleistungen
gesichert
werden.
Die
private
Gebührenordnung
für
Zahnärzte
ist
seit
40
Jahren
den
stark
veränderten
wirtschaftlichen
Bedingungen
nicht
mehr
angepasst
worden.
Zum
Vergleich:
Die
Gebührenordnung
von
Rechtsanwälten,
der
im
Bundestag
am
stärksten
vertretenen Berufsgruppe, erfuhr seit 2013 bereits dreimal eine Anhebung.
Besonders in ländlichen Gebieten ist das Einkommensniveau stark gesunken und wird mittlerweile von vielen anderen Berufsgruppen übertroffen.
Die Lebensqualität
1
.
Die
durchschnittliche
wöchentliche
Arbeitszeit
eines
Zahnarztes
liegt
zwischen
45
und
60
Stunden.
Insbesondere
junge
Leute
scheuen
diese
hochgradige,
auch
gesundheitlich
belastende
Situation
heute.
Über
80%
der
zahnärztlichen
Studienabgänger
sind
mittlerweile
Frauen,
die
aufgrund
von
Familienplanung
zumeist
keine eigene Niederlassung mehr planen, sondern oftmals Teilzeit im Angestelltenverhältnis arbeiten.
2
.
Junge
Menschen
bevorzugen
ein
infrastrukturell
und
kulturell
stark
geprägtes
Umfeld,
innerhalb
dessen
sie
ihre
Freizeitinteressen
und
Familienbedürfnisse
ausleben
können.
Diese
Voraussetzungen
sind
zumeist
nur
noch
in
Großstädten
zu
finden.
Zudem
sind
die
Jobs
im
zahnärztlichen
Bereich
dort
deutlich
besser
honoriert, weil sich hier auch das zahlungskräftige Klientel konzentriert.
Die Verantwortung
1
.
Als
Arzt
hat
man
eine
hohe
Verantwortung
für
die
Gesundheit
der
Patienten,
manches
Mal
durchaus
auch
für
ihr
Leben.
Diesem
Druck
ist
nicht
jeder
Mensch
dauerhaft
gewachsen.
Ärztefehler
sind
rechtlich
bis
zu
30
Jahre
einklagbar,
auch
bei
einem
bereits
im
Ruhestand
befindlichen
Arzt.
Haftungsansprüche
gehen
innerhalb dieser Zeitspanne bei Tod des vermeintlichen Verursachers sogar auf seine Erben über.
2
.
Als
niedergelassener
Zahnarzt
ist
man
nicht
nur
Arzt,
sondern
auch
Unternehmer
und
Arbeitgeber.
Dies
löst
in
vielfacher
Weise
bei
hohen
Investitionskosten
wirtschaftlichen Druck aus und unterwirft auch den vielfältigen Gesetzgebungen von z. B. Arbeits- sowie Sozialrecht.
3
.
Nach
Auflösung
einer
Praxis
muss
der
Inhaber
Patientendokumente
noch
weitere
zehn
Jahre
aufbewahren
und
Auskunft
geben
können.
Das
setzt
voraus,
dass
auch
die digitalen Verwaltungsprogramme so lange funktionieren und bezahlt werden. Ein Ruhestand ab dem ersten Tag ist so in vielen Fällen nicht zu erwarten.
4
.
Krankenkassen
können
auch
nach
Praxisschließung
bis
zu
drei
Jahre
lang
Wirtschaftlichkeitsprüfungen
initiieren
und
Regressforderungen
stellen.
Häufig
tun
sie
dies bereits ab einstelligen Eurowerten.
Die Gesundheit
1
.
Ein
sehr
großer
Teil
zahnärztlich
tätiger
Kollegen
leidet
bereits
in
der
Mitte
der
eigenen
beruflichen
Lebenstätigkeit
unter
erheblichen
Erkrankungen
des
Halte-
und
Stützapparates.
2
.
Deutlich über 50% aller Zahnärzte erleben mindestens einmal oder dauerhaft ein Burnout.
3
.
Über 70% sind in ihrer Praxis bereits Opfer verbaler Beschimpfungen, Bedrohungen oder tätlicher Angriffe geworden.
4
.
Weit verbreitet sind stressinduzierte Erkrankungen, Depressionen, Tinnitus, Schwerhörigkeit durch Turbinengeräusche, beruflich bedingte Sehstörungen.
5
.
Viele Kollegen befinden sich seit Jahren in schmerz-, immer mehr auch psychotherapeutischer Behandlung.
Finanzieller Verlust bei materieller Absicherung des Ruhestandes
1
.
Zahnarztpraxen
galten
bis
vor
ca.
20
Jahren
als
sichere
Übergabeobjekte
zur
finanziellen
Absicherung
des
Ruhestandes.
Da
für
die
meisten
Praxen
mittlerweile
keine Nachfolger mehr gefunden werden können, bricht diese Stütze zusammen.
2
.
In
Mecklenburg-Vorpommern
werden
bereits
seit
Jahren
in
16
Kreisgebieten
sowie
Städten
händeringend
Übernahmewillige
gesucht,
die
nicht
mehr
gefunden
werden.
Wir
beobachten
von
Anfang
an
eine
gesellschaftliche
Erzählung,
die
den
Zahnarzt
als
das
Beispiel
der
vermögenden,
reichen
Elite
darstellt.
Es
ist
ein
Spiel
mit
falschen
Karten: meine Frau, mein Haus, mein Porsche, meine Yacht, mein Schloss, meine Geliebte…
Die
allermeisten
Kollegen,
gerade
auch
im
ländlichen
Gebiet,
strahlen
etwas
anderes
aus:
Verlässlichkeit,
Bodenständigkeit,
Verbundenheit,
Erfahrung,
ein
Eingebundensein
in
die
Gemeinschaft
auf
Augenhöhe,
oft
sogar
sozial
und
kulturell
stark
engagiert.
Diese
Dinge
sollten
gesellschaftlich
eine
bessere
Gewichtung
erhalten.
Nachwuchs
fehlt
auch,
weil
Kinder
in
Familien
von
Zahnärzten
nicht
mehr
Zahnärzte
werden.
Sie
haben
oft
die
zeit-
und
kräftezehrende
Arbeit
ihrer
Eltern
bis
teilweise
zur Selbstaufgabe verfolgt. Die Jugend entwickelt daraus andere Lebensideale.
In
MV
sind
25%
aller
arbeitenden
Zahnärzte
zwischen
60
und
65
Jahre
alt.
In
den
kommenden
wenigen
Jahren
wird
es
daher
einen
weiteren
Absturz
bei
den
aktiven
Behandlern
geben.
Schon
jetzt
nehmen
die
meisten
Praxen
auch
in
den
wenigen,
statistisch
scheinbar
noch
überversorgten
Gebieten
keine
neuen
Patienten
mehr
auf.
50%
der
Arbeitszeit
verlieren
sich
mittlerweile
in
bürokratischen
Prozessen.
Krankenkassen
führen
teilweise
wegen
vermeintlicher
Beanstandungen
in
Höhe
von
10
€
Verfahren, die sich über Jahre hinziehen können. Das raubt Zeit, Energie und Nerven.
In
unserem
Umfeld
planen
mehrere
Ärzte
einen
Ruhestand
vor
der
Altersregelgrenze.
Die
Gründe
sind
zumeist
gesundheitlicher
Natur,
aber
auch
der
Umstand,
das
Gefühl
zu
haben,
nicht
mehr
genügend
Zeit
für
Patienten
aufbringen
zu
können.
Zudem
werden
viele
Therapien
nicht
mehr
planbar,
Terminwartezeiten
verlängern
sich
auf
viele
Monate,
manchmal
über
ein
Jahr
und
werden
dann
noch
von
immer
mehr
in
die
Praxis
drängenden
Notfallpatienten
ohne
eigenen
Hauszahnarzt
torpediert.
Viele
Kollegen
haben
mit
der
Zeit
Angst
vor
Behandlungsfehlern
wegen
dauerhafter
Überlastung
oder
der
von
der
Kammer
angedrohten
Klage
wegen
unterlassener
Hilfeleistung, schickte man die Patienten weg. Ein Dilemma, das die alltäglichen Belastungsgrenzen weiter sprengt.
Der einst so gepriesene Traumberuf Zahnarzt wird so mehr und mehr zu einem Albtraumjob…
Warum keiner mehr Zahnarzt macht…