Information zur Terminlage im laufenden Jahr 2026 Die Terminlage in unserer Praxis gestaltet sich für das Jahr 2026 – wie auch in nahezu allen anderen Praxen – äußerst prekär. Terminwartzeiten für Vorsorgeuntersuchungen sowie begrenzte therapeutische Behandlungen liegen derzeit bei drei bis vier Monaten, für aufwändigere Behandlungen wie Zahnersatz bei sechs bis sieben Monaten. Kurzfristige Termine können nur bei Absage anderer Patienten realisiert, Schmerzbehandlungen müssen in den bereits vorhandenen, eng bestückten Terminplan integriert werden. Neuaufnahmen von Patienten sind nicht möglich, da wir seit langer Zeit über das bestehende Kräftepotential hinaus arbeiten. 2026 wird die zahnärztliche Niederlassungsquote in Nordwestmecklenburg auf unter 50% fallen. Dies bedeutet, dass die Hälfte der benötigten Kollegen fehlen wird und es damit, statistisch gesehen, für ca. 75.000 Einwohner unseres Kreises keinen Hauszahnarzt mehr geben wird. Wöchentlich erreichen uns mehrfach Anrufe mit der Bitte um Aufnahme, mittlerweile viele auch aus den formal noch überversorgten Gebieten Wismar und Schwerin. Die Statistiken zu Niederlassungsquoten sind mittlerweile über 30 Jahre alt und berücksichtigen nicht die eklatante Zunahme bürokratischer Prozesse, die in den einzelnen Praxen erhebliche Kräfte fordern. Rechnete man diesen erzwungenen Zeitverlust an Therapie mit ein, läge die Niederlassungsquote in Nordwestmecklenburg nur noch bei 30 bis 35%, da die bürokratischen Prozesse mittlerweile die Häfte der gesamten Arbeitszeit vernichten. Diese Entwicklung ist bereits mindestens seit 2010 abzusehen gewesen, blieb in der politischen Reaktion trotz standespolitischer und auch vielfach durch uns persönlicher Anstrengungen unberücksichtigt. Unsere Patienten wissen seit vielen Jahren, dass wir durchaus bemüht sind, Unmögliches möglich zu machen. Mit Rücksicht auf die kritische Gesamtsituation ist es jedoch unabdingbar, aus unserer Sicht aufschiebbare Untersuchungen und Therapien immer weiter zu verlagern. Nur so ist es überhaupt noch möglich, unmittelbar notwendige Behandlungen sicherstellen zu können. Rasanter Abwärtstrend in den zahnärztlichen Niederlassungszahlen War der Kreis Nordwestmecklenburg bei unserer Niederlassung 1994 noch zu 96% des Plansolls zahnärztlicher Praxen versorgt, erreicht diese statistische Größe 2025 eine Dichte von nur noch 55,3%. Insbesondere in den letzten zwei Jahren war eine Schrumpfung von über 10% zu verzeichnen. Es fehlen damit in NWM insgesamt über 35 Zahnärzte. Allgemein liegen in Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile ca. 80% aller Niederlassungsgebiete unter 100%, die meisten deutlich unter 100%. Nur in vier Ballungsgebieten erreichen die Zahlen Größenordnungen über 100%, allerdings auch hier mit abnehmender Tendenz. In insgesamt 16 Bereichen MV`s werden seit Jahren Nachfolger für Praxen gesucht, zumeist vergeblich. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren weiter verschärfen, da ein sehr hoher Anteil der Kollegen bereits kurz vor der Verrentung steht. Durch die stetig wachsenden Belastungen ohne Aussicht auf Abhilfe schließen viele Praxen bereits vor dem Erreichen des Regelrentenalters. Von den zu Zeiten unserer Praxisgründung 1550 Zahnärzten werden Ende 2029 voraussichtlich nur noch 650 Zahnärzte übrig bleiben. Beide Zahnärzte der Praxis halbieren ihre Kassenzulassung Die scheinbar unbegrenzt wachsenden Belastungen im Praxisalltag mit immer weiterer Entfernung von der eigentlichen zahnärztlichen Behandlung haben uns nach lang reifender Entschlussphase dazu bewogen, die Zulassung zu halbieren. Mit Rücksicht auf die physischen und mentalen, damit gesundheitlichen Auswirkungen war dieser Schritt unvermeidbar. Dadurch reduzieren sich die offiziellen Sprechzeiten von ursprünglich einmal 38 auf 12 Wochenstunden. Zusätzlich bieten wir Behandlungszeiten nur für Bestellpatienten an. Es war uns wichtig sicherzustellen, jedem Patienten bei der Therapie die ungeteilte Aufmerksamkeit zukommen lassen zu können und dies mit voller Kraft und auch noch Freude am Beruf tun zu können. Teure nutzlose Telematikinfrastruktur Seit mindestens fünf Jahren malträtiert uns die insbesondere von Ex-Bundesgesundheitsminister Spahn forcierte Einführung der Telematikinfrastruktur. Der damit beabsichtigte Datenaustausch zwischen allen Beteiligten im Gesundheitwesen entwickelt sich zur Farce: Kosten ohne Ende, wiederholt gestörte Funktionabilität mit hohem Aufwand in den Praxen, Datensammelwut der Kassen und der zu stellenden Frage nach dem `gläsernen Patienten` sowie ein ungebremster Kontrollwahn lassen die Sinnhaftigkeit des Systems mehr als hinterfragen. Das aktuellste Problem stellen neue Krankenversichertenkarten dar, die innerhalb der Kartenlesegeräte durch elektrische Entladungen zu Kurzschlüssen führen, die vielfach Resets der Lesegeräte, PC`s, manchmal auch der sogenannten Konnektoren erfordern - ein Problem, das den Praxisalltag zusätzlich belastet… Neue Richtlinie für Zahnfleischbehandlungen ab Mitte 2021 Die neuen Festlegungen zur Durchführung von Zahnfleischbehandlungen bei betroffenen Patienten führen zwar zu einem deutlich erhöhten bürokratischen Aufwand für zahnärztliche Behandler und Praxen, sichern Behandlungsbedürftigen jedoch innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren nach Therapie eine wiederholte Betreuung und Überwachung zu, bei denen die Krankenkassen nunmehr auch Leistungen übernehmen, die sonst nicht oder nur als freiwillige Zusatzleistung teilweise bezuschusst wurden. So ist es jetzt möglich, innerhalb des Rekonvaleszenzzeitraumes von 24 Monaten je nach Schädigungsgrad des Zahnhalteapparates vier bis sechs Zahnreinigungen voll zulasten der Kassen durchführen zu lassen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung regelmäßiger Kontrollsitzungen durch die Patienten. Bonusheftregeln kulanter gestaltet Galt bisher, dass bei nur einem fehlenden Jahr der Vorsorgeuntersuchung der Bonus bei Festzuschüssen der Krankenkassen zu Zahnersatz gänzlich verloren ging, so ist diese Regelung nun im Sinne der Patienten kulanter gestaltet worden. Zukünftig können Betroffene bei nur einem fehlenden Jahr innerhalb einer ansonsten ununterbrochenen Kette von nachgewiesenen Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrer Krankenkasse Kulanz beantragen im Zusammenhang mit der Einreichung von Heil- und Kostenplänen für Zahnersatz. Die Kassen haben dann die Möglichkeit, trotz des einen fehlenden Stempels den vollen Zuschuss zu gewähren. Hier müssen jedoch die Patient(inn)en aktiv werden und Kontakt mit ihrer Kasse aufnehmen. Ohne Ihren Druck als Patienten auf Verantwortliche erreichen wir nichts - beschweren Sie sich, wenn Sie Ihre Gesundheitsversorgung als gefährdet ansehen, wenn Sie keinen Facharzttermin mehr bekommen, wenn Sie lange Terminwartezeiten hinnehmen müssen - übernehmen Sie eigene Verantwortung und unterstützen uns. Beschwerdestellen 1 . Ihre Krankenkasse ist der erste Anlaufpunkt. Verlangen Sie ggf. die Vermittlung eines Arztes. Schildern Sie die Versorgungsnotlage. 2 . Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Werderstraße 124, 19055 Schwerin, Telefon: 0385-588 0, E-Mail: poststelle@sm.mv-regierung.de 3 . Petitionsausschuss Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Lennéstraße 1, 19053 Schwerin, Telefon 0385 / 525-1514, elektronisch Petition einreichen: https://ltmv.ftapi.com/secuform/portal/petition-an-den-landtag-mecklenburg-vorpommern 4. Bundesministerium für Gesundheit, 11055 Berlin, Telefon: 030 18441-0, Kontaktformular: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/kontakt/kontaktformular.html 5. Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Telefon: +49 (0)30 227 35257, E-Mail: post.pet@bundestag.de 6. Sie können ebenfalls jede politische Partei kontaktieren, insbesondere die Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises.
Die zahnärztliche Versorgungslage bricht immer weiter zusammen. Diese Entwicklung ist bereits seit mehr als 20 Jahren absehbar. Insbesondere in Nordwestmecklenburg – aber nicht nur hier – ist mittlerweile eine eklatante Unterversorgung eingetreten. Die politisch Verantwortlichen ignorieren die Tatsachen seit mindestens zwei Jahrzehnten. Im Moment streiten sie sich mit dem Ausschuss der Krankenkassen und Zahnärzte, wie die eingetretene Unterversorgung amtlich verkündet werden soll. Ein Konflikt, der wie immer völlig an einer Problemlösung vorbeigeht und für die Befindlichkeiten der beteiligten Parteien Energie verschwendet. Wenn überhaupt, so wird das Augenmerk in Bezug auf den Zahnärztemangel einzig auf die Anwerbung junger Fachkräfte gelegt. Nach unserer Interpretation ist das eine Venusfliegenfalle. Man versucht, junge Menschen in ein nur schwerfällig oder gar nicht mehr funktionierendes System zu locken, statt die vorhandenen zahnärztlichen Fachkräfte, die seit teilweise Jahrzehnten mit letzter Kraft das System aufrechterhalten, zu entlasten. Warum gibt es keine Nachfolger mehr? Die Ausbildung 1 . Für einen Studienplatz der Zahnmedizin gilt noch immer der Numerus clausus. Eine Abiturnute nahe 1.0 ist Voraussetzung für einen Studienplatz. Nicht geprüft wird, ob Bewerber eine empathische und humanistische Einstellung haben oder die notwendigen manuellen Fähigkeiten für diesen Beruf besitzen. 2 . Es werden bevorzugt Studienbewerber anderer Bundesländer angenommen, deren Abitur einen höheren Stellenwert haben soll als das unseres eigenen Bundeslandes. Diese Studenten verbleiben nach Studienabschluss regelmäßig nicht in Mecklenburg-Vorpommern. 3 . Erst im Jahr 2026 ist eine sogenannte Landeskinderquote von ca. 10% eingeführt worden, bei der Studienbewerber aus unserem Bundesland erhöhte Chancen auf einen Platz haben. Dies hatte insbesondere rechtlich umstrittene Gründe, bei der Studienbewerber aus anderen Bundesländern gegen die Regelung hätten klagen können. 4 . Die Studienpläne sind teils veraltet und nicht mehr realitätsorientiert, außerdem die Zahl der Studienplätze begrenzt, da die vorhandene Bildungsinfrastruktur und das Lehrpersonal keine Erweiterung der Studienplätze zulassen. Der berufliche Anreiz 1 . Die Niederlassung in einer Einzelpraxis ohne Gebäude erfordert einen Finanzaufwand in Höhe von ca. 500.000 € - ein Risiko, das junge Leute heute scheuen. 2 . Die mittlerweile extrem hohen Kosten zur Führung einer Praxis sind nicht mehr nur über das Honorarniveau gesetzlicher Krankenkassen finanzierbar, sondern müssen über die Erbringung von Privatleistungen gesichert werden. Die private Gebührenordnung für Zahnärzte ist seit 40 Jahren den stark veränderten wirtschaftlichen Bedingungen nicht mehr angepasst worden. Zum Vergleich: Die Gebührenordnung von Rechtsanwälten, der im Bundestag am stärksten vertretenen Berufsgruppe, erfuhr seit 2013 bereits dreimal eine Anhebung. Besonders in ländlichen Gebieten ist das Einkommensniveau stark gesunken und wird mittlerweile von vielen anderen Berufsgruppen übertroffen. Die Lebensqualität 1 . Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit eines Zahnarztes liegt zwischen 45 und 60 Stunden. Insbesondere junge Leute scheuen diese hochgradige, auch gesundheitlich belastende Situation heute. Über 80% der zahnärztlichen Studienabgänger sind mittlerweile Frauen, die aufgrund von Familienplanung zumeist keine eigene Niederlassung mehr planen, sondern oftmals Teilzeit im Angestelltenverhältnis arbeiten. 2 . Junge Menschen bevorzugen ein infrastrukturell und kulturell stark geprägtes Umfeld, innerhalb dessen sie ihre Freizeitinteressen und Familienbedürfnisse ausleben können. Diese Voraussetzungen sind zumeist nur noch in Großstädten zu finden. Zudem sind die Jobs im zahnärztlichen Bereich dort deutlich besser honoriert, weil sich hier auch das zahlungskräftige Klientel konzentriert. Die Verantwortung 1 . Als Arzt hat man eine hohe Verantwortung für die Gesundheit der Patienten, manches Mal durchaus auch für ihr Leben. Diesem Druck ist nicht jeder Mensch dauerhaft gewachsen. Ärztefehler sind rechtlich bis zu 30 Jahre einklagbar, auch bei einem bereits im Ruhestand befindlichen Arzt. Haftungsansprüche gehen innerhalb dieser Zeitspanne bei Tod des vermeintlichen Verursachers sogar auf seine Erben über. 2 . Als niedergelassener Zahnarzt ist man nicht nur Arzt, sondern auch Unternehmer und Arbeitgeber. Dies löst in vielfacher Weise bei hohen Investitionskosten wirtschaftlichen Druck aus und unterwirft auch den vielfältigen Gesetzgebungen von z. B. Arbeits- sowie Sozialrecht. 3 . Nach Auflösung einer Praxis muss der Inhaber Patientendokumente noch weitere zehn Jahre aufbewahren und Auskunft geben können. Das setzt voraus, dass auch die digitalen Verwaltungsprogramme so lange funktionieren und bezahlt werden. Ein Ruhestand ab dem ersten Tag ist so in vielen Fällen nicht zu erwarten. 4 . Krankenkassen können auch nach Praxisschließung bis zu drei Jahre lang Wirtschaftlichkeitsprüfungen initiieren und Regressforderungen stellen. Häufig tun sie dies bereits ab einstelligen Eurowerten. Die Gesundheit 1 . Ein sehr großer Teil zahnärztlich tätiger Kollegen leidet bereits in der Mitte der eigenen beruflichen Lebenstätigkeit unter erheblichen Erkrankungen des Halte- und Stützapparates. 2 . Deutlich über 50% aller Zahnärzte erleben mindestens einmal oder dauerhaft ein Burnout. 3 . Über 70% sind in ihrer Praxis bereits Opfer verbaler Beschimpfungen, Bedrohungen oder tätlicher Angriffe geworden. 4 . Weit verbreitet sind stressinduzierte Erkrankungen, Depressionen, Tinnitus, Schwerhörigkeit durch Turbinengeräusche, beruflich bedingte Sehstörungen. 5 . Viele Kollegen befinden sich seit Jahren in schmerz-, immer mehr auch psychotherapeutischer Behandlung. Finanzieller Verlust bei materieller Absicherung des Ruhestandes 1 . Zahnarztpraxen galten bis vor ca. 20 Jahren als sichere Übergabeobjekte zur finanziellen Absicherung des Ruhestandes. Da für die meisten Praxen mittlerweile keine Nachfolger mehr gefunden werden können, bricht diese Stütze zusammen. 2 . In Mecklenburg-Vorpommern werden bereits seit Jahren in 16 Kreisgebieten sowie Städten händeringend Übernahmewillige gesucht, die nicht mehr gefunden werden. Wir beobachten von Anfang an eine gesellschaftliche Erzählung, die den Zahnarzt als das Beispiel der vermögenden, reichen Elite darstellt. Es ist ein Spiel mit falschen Karten: meine Frau, mein Haus, mein Porsche, meine Yacht, mein Schloss, meine Geliebte… Die allermeisten Kollegen, gerade auch im ländlichen Gebiet, strahlen etwas anderes aus: Verlässlichkeit, Bodenständigkeit, Verbundenheit, Erfahrung, ein Eingebundensein in die Gemeinschaft auf Augenhöhe, oft sogar sozial und kulturell stark engagiert. Diese Dinge sollten gesellschaftlich eine bessere Gewichtung erhalten. Nachwuchs fehlt auch, weil Kinder in Familien von Zahnärzten nicht mehr Zahnärzte werden. Sie haben oft die zeit- und kräftezehrende Arbeit ihrer Eltern bis teilweise zur Selbstaufgabe verfolgt. Die Jugend entwickelt daraus andere Lebensideale. In MV sind 25% aller arbeitenden Zahnärzte zwischen 60 und 65 Jahre alt. In den kommenden wenigen Jahren wird es daher einen weiteren Absturz bei den aktiven Behandlern geben. Schon jetzt nehmen die meisten Praxen auch in den wenigen, statistisch scheinbar noch überversorgten Gebieten keine neuen Patienten mehr auf. 50% der Arbeitszeit verlieren sich mittlerweile in bürokratischen Prozessen. Krankenkassen führen teilweise wegen vermeintlicher Beanstandungen in Höhe von 10 € Verfahren, die sich über Jahre hinziehen können. Das raubt Zeit, Energie und Nerven. In unserem Umfeld planen mehrere Ärzte einen Ruhestand vor der Altersregelgrenze. Die Gründe sind zumeist gesundheitlicher Natur, aber auch der Umstand, das Gefühl zu haben, nicht mehr genügend Zeit für Patienten aufbringen zu können. Zudem werden viele Therapien nicht mehr planbar, Terminwartezeiten verlängern sich auf viele Monate, manchmal über ein Jahr und werden dann noch von immer mehr in die Praxis drängenden Notfallpatienten ohne eigenen Hauszahnarzt torpediert. Viele Kollegen haben mit der Zeit Angst vor Behandlungsfehlern wegen dauerhafter Überlastung oder der von der Kammer angedrohten Klage wegen unterlassener Hilfeleistung, schickte man die Patienten weg. Ein Dilemma, das die alltäglichen Belastungsgrenzen weiter sprengt. Der einst so gepriesene Traumberuf Zahnarzt wird so mehr und mehr zu einem Albtraumjob…
Warum keiner mehr Zahnarzt macht…