Eines von vielen Beispielen aus dem Praxisalltag: Regressforderungen der Krankenkassen - hier der DAK
Wir
erhalten
von
der
Kassenzahnärzlichen
Vereinigung
Mecklenburg-Vorpommern
(KZV
M-V)
ein
vom
16.06.25
datiertes
Schreiben,
die
DAK
hätte
die
Abrechnung
einer Beratungsleistung am 13.11.2023 in unserer Praxis, Honorar 10,63 €, beanstandet, und werden aufgefordert, schriftlich dazu Stellung zu nehmen:
Wir
äußern
uns
schriftlich
zum
Sachverhalt
und
senden
die
Stellungnahme
fristgerecht
an
die
KZV
M-V.
Diese
teilt
uns
ihren
Entschluss
mit
Schreiben
vom
18.07.2025
mit: Der Antrag der DAK wird abgelehnt. Die Krankenkasse erhält ebenfalls eine Benachrichtigung über den Bescheid:
Die
DAK
legt
Wiederspruch
gegen
diesen
Bescheid
der
Krankenkasse
ein.
Wir
erhalten
von
der
KZV
mit
Datum
vom
02.09.2025
folgendes
Schreiben,
in
dem
wir
aufgefordert werden, die Patientenkartei zuzusenden, damit sich der Vorstand der KZV zur Beschlussfassung mit dem Fall beschäftigen kann:
Ich
telefoniere
mit
der
Sachbearbeiterin
bei
der
KZV
und
teile
mit,
dass
ich
wegen
10,63
€
weder
die
Zeit,
noch
die
Kraft
habe,
das
Verfahren
weiter
in
die
Länge
ziehen
zu
lassen.
Versorgungslage,
Terminnotstand
und
resultierende,
jahrelange
berufliche
Überlastung
rechtfertigten
nicht,
dass
diese
und
weitere
Verfahren
den
Patienten
unnötig
weitere
Behandlungszeit
entzögen.
Letztlich
schicke
ich
die
Unterlagen
doch.
Für
den
Streit
um
eine
Beratungsleistung
mit
Nichtigkeitswert
aus
11/23
wird
durch
die
DAK
ein
Bürokratenmonster
in
Gang
gesetzt:
Krankenkasse
-
KZV
-
Zahnarzt
-
KZV
-
Krankenkasse
-
KZV
-
Zahnarzt
-
KZV
Vorstand
-
Krankenkasse.
Egal,
wer
hier
am
Ende
Recht
behält,
stellt
sich
die
Frage,
wie
wir
weiter
mit
der
Effizienz
unserer
Ressourcen
umgehen
wollen
und
welche
Rechtfertigung
es
für
ein
solches
Gebaren
gibt.
Dies
ist
leider kein Einzelfall, sondern tägliche Praxis, hier noch `open end`…