1
.
Abschaffung von Wirtschaftlichkeits-, normierten und Zufallsprüfungen
Aufwand
und
Nutzen
stehen
in
einem
krassen
Missverhältnis,
das
wirtschaftliche
Einsparpotential
ist
zu
hinterfragen,
die
Belastung
der
Praxen
durch
Rechtfertigungszwang
und
Gängelung
innerhalb
einer
immer
unfreier
werdenden
Therapie
sowie
durch
Regresse
nicht weiter zu tolerieren.
2
.
Deutliche Reduzierung des Bürokratieaufwandes
Abschaffung
bzw.
Vereinheitlichung
sowie
Beschleunigung
bestimmter
Genehmigungsverfahren,
Reduzierung
der
Dokumentationspflicht,
Akzeptanz
praxisindividueller
Abweichungen
von
vorgegebenen
Therapien
anhand
bestehender
Realitäten
und Förderung von Eigen-verantwortung sowie Selbstbestimmung des Patienten
Trotz
der
Einführung
der
Telematikinfrastruktur
hat
sich
die
Dauer
der
Genehmigungsverfahren
nicht
verkürzt
und
ist
in
der
Genehmigung
deutlich
fehlerbehafteter
als
früher.
Durch
fehlende
spezielle
Ansprechpartner
für
Zahnärzte
bei
den
Krankenkassen
und auch hier ausufernde und sich teilweise widersprechende Aussagen werden Verfahren endlos in die Länge gezogen.
3
.
Abschaffung des Zwanges zur Fortbildung
Durch
marktübergreifende
Prozesse,
fachliche
Kompetenz
und
Konkurrenz
ergibt
sich
Fortbildungswille
von
selbst.
Schon
vor
dem
gesetzlich verordneten Fortbildungszwang haben sich mindestens 90% der Zahnärzteschaft regelmäßig fortgebildet.
4
.
Entlastung im Management
Ein
Zahnarzt
ist
gleichzeitig
Arbeitgeber
und
Unternehmer.
Er
muss
folgende
zusätzliche
Funktionen
erfüllen:
Dokumentationspflichten
zu
Belehrungen
im
Arbeitsrecht,
gleichzeitig
als
Arbeits-,
Röntgen-
und
Laserschutzbeauftragter,
Qualitätsmanager,
Hygieneverantwortlicher,
Datenschutzbeauftragter,
Brandschutzbeauftragter
und
Leiterschutzbeauftragter.
Regelmäßig
hat
er
TÜV-Prüfungen
der
Röntgenanlagen
sowie
von
Lasergeräten
und
Amalgamabscheidern
nachzuweisen
sowie
Wartungen,
Prüfungen
und
Validierungen
von
Hygiene-
und
Sterilisationsgeräten.
Im
wiederholenden
Intervall
sind
ortsfeste
elektrische
Anlagen
und
bewegliche
elektrische
Geräte
prüfen
zu
lassen
und
schriftlich
zu
belegen.
Diese
Funktionen
sind
menschlich
neben
der
zahnärztlichen
Tätigkeit
nicht
mehr
zu
bewältigen,
zeitlich
nicht,
häufig
finanziell
nicht
mehr
sowie
auch
durch
den
Fachkräftemangel
von
Prüfstellen
nicht
mehr
sicherzustellen.
Hier
ist
dringende
Entlastung
geboten,
da
auch
die
Patientenbehandlung
deutlich
in
den
Hintergrund
tritt.
50%
der
Arbeitszeit
werden
mittlerweile
von
Managementtätigkeiten
aufgefressen, ohne dass diese wirtschaftlichen Gewinn für den Fortbestand einer Praxis generieren.
5
.
Gleichstellung
von
freien
Praxen
und
deren
Mitarbeitern
innerhalb
staatlicher
Subventionen
wie
in
Krankenhäusern
und
beim
Pflegepersonal, unbürokratische Beantragungsprozesse ohne massiven Kontrolldruck im Nachhinein
Niedergelassene
Praxen
und
deren
Mitarbeiter
sind
in
Zeiten
von
Corona
und
Wirtschaftskrise
nicht
unterstützt
worden.
Staatliche
Prämien,
die
in
Krankenhäusern
und
Pflegeeinrichtungen
gezahlt
wurden,
erhielten
Mitarbeiter
freier
Praxen
nicht,
obwohl
sie
gleiche Risiken und gleiche erschwerte Arbeitsumstände und -pensen zu bewältigen hatten.
Wurden
vereinzelt
Unterstützungen
wie
z.B.
KUG
an
Inhaber
freier
Praxen
gezahlt,
sind
diese
innerhalb
restriktiver
Kontrollmechanismen
und
mittels
geänderter
Voraussetzungen
im
Nachhinein
zurückgefordert
worden.
Der
Aufwand
von
Beantragung
und
nachfolgender
Rechtfertigung
war
so
erheblich,
dass
er
sich
für
keine
Praxis
als
lohnend
oder
unterstützend
erwiesen hat.
6
.
Novellierung der privaten Gebührenordnung GOZ
Nach
über
35
Jahren
der
Nichtanpassung
fordern
wir
die
Novellierung
der
GOZ.
Bei
einer
Inflationsrate
von
über
70%
seit
1985
sind
mehr
als
zwei
Drittel
der
Leistungen
der
GOZ
mittlerweile
von
den
Honoraren
der
gesetzlichen
Krankenkassen
überholt
worden
im
2,3-fachen,
manchmal
sogar
3,5-fachen
Satz.
Für
neuere
Therapien
gibt
es
in
der
privaten
Gebührenordnung
nicht
einmal
mehr
Leistungsbeschreibungen.
Hier
müssen
umständliche
und
aufwändige
Alternativlösungen
gefunden
werden,
weil
die
Politik eine Novellierung verweigert.
7
.
Honoraranpassung für 2023/24
Trotz
der
extremen
wirtschaftlichen
Belastungen
bei
massiv
gestiegenen
Material-
und
Energiekosten
sowie
berechtigten
Honorar-
forderungen
der
Angestellten
hat
Herr
Lauterbach
eine
Anpassung
der
Honorarzuwächse
an
das
Grundlohnsummenniveau
verweigert
und
zur
Stagnation
gezwungen.
Diese
Strangulierung
ist
nicht
hinnehmbar
vor
allgemein
tariflich
und
gewerkschaftlich
geforderten
Lohnerhöhungen
bis
zu
15%.
Hier
werden
auch
Zahnärzte
zum
Sündenbock
für
immer
mehr
Fremdleistungen
der
Krankenkassen
gemacht,
die
in
immer
ungeahnteren
Ausmaßen
Menschen
in
die
Sozialsysteme
aufnehmen
müssen,
die
keine
Gegenleistungen erbringen können. Hier muss finanziell anders reguliert werden.
8
.
Reorganisation des Notdienstes
Trotz
rasant
abnehmender
Zulassungszahlen
sollen
die
verbliebenen
Zahnärzte
einen
24/7-Notdienst
abdecken.
Die
bisherigen
Regelungen
einer
siebentägigen
Notdienstabfolge
pro
Praxis
widersprechen
den
gesetzlichen
Bestimmungen,
dass
ein
Arzt
keine
pausenlose
Abfolge
von
normalen
Dienst-
und
Bereitschaftszeiten
haben
darf
und
das
für
sieben
Tage
am
Stück.
Diese
Regelung
ist
für
angestellte
Ärzte
bereits
vor
vielen
Jahren
vom
EuGH
untersagt
worden,
hat
aber
für
niedergelassene
Praxen
scheinbar
keine
Rechtsgültigkeit.
Wir
fordern
neben
der
Abschaffung
dieser
Praxis
auch
eine
adäquate
Bezahlung
der
Notdienstsprechzeit
ähnlich
den
Wochenend-
und
Nachttarifen
in
der
freien
Wirtschaft
sowie
überhaupt
endlich
eine
Bezahlung
von
Bereitschaftszeiten,
die
bisher völlig ignoriert wurde.
9
.
Bewertungsportale
Die
Diffamierung
von
(Zahn)Ärzten
im
Internet
muss
ein
Ende
haben.
Durch
die
Anonymisierung
ist
es
jeder
unbenannten
Person
gestattet,
neben
Wahrheiten
auch
Lügen
zu
publizieren,
deren
Ursache
nicht
generell
in
der
Behandlung
selbst
liegt.
Des
Weiteren
verhindert
auch
der
Datenschutz
die
Möglichkeit
einer
Gegendarstellung
des
Arztes.
Ein
wahrheitsgemäßes
Abbild
von
Bewertungen
wird
mittlerweile
dadurch
unterbunden,
dass
es
eine
Vielzahl
von
Möglichkeiten
gibt,
durch
finanziellen
Einsatz
positive
Bewertungen
zu
kaufen
und
über
Rechtsanwaltskanzleien
negative
Nachrichten
löschen
zu
lassen.
Die
Würde
des
Arztes
als
Mensch
muss hier Vorrang vor der Informationsfreiheit haben.
1
0
.
Erhöhung
der
Anzahl
von
Studienplätzen
und
Wegfall
der
alleinigen
Orientierung
am
NC,
alternativ
Aufnahmeprüfungen
und/oder
Empathietests, Bevorzugung von Landeskindern
Noch
immer
orientiert
sich
die
universitäre
Aufnahme
von
Studienbewerbern
in
der
Medizin
und
Zahnmedizin
allein
am
Numerus
clausus
und
es
stehen
zu
wenige
Studienplätze
zur
Verfügung.
Selbst
Bewerber
und
Bewerberinnen
mit
einem
Durchschnitt
von
1,0
oder
1,1
werden
abgewiesen.
Hinterfragt
wird
ebenfalls
nicht,
ob
Bewerber
mit
perfektem
NC
eine
empathische
Einstellung
zum
Beruf
wie
auch
seine
Herausforderungen
haben
oder
ob
sie
die
notwendigen
manuellen
Fähigkeiten
besitzen.
Landeskinder
werden
abgelehnt
wegen
eines
schlechteren
Durchschnitts,
obwohl
sie
eine
mental
und
traditionell
höhere
Bindung
an
ihre
Heimat
haben
und dadurch eher vor Ort bleiben werden als andere. Diese Praxis ist nicht nur zu hinterfragen, sondern dringend zu ändern.
Damit auch Sie morgen noch einen (Ihren) Zahnarzt haben, fordern
wir von der Poltik zur sofortigen Umsetzung: