1 . Abschaffung von Wirtschaftlichkeits-, normierten und Zufallsprüfungen Aufwand und Nutzen stehen in einem krassen Missverhältnis, das wirtschaftliche Einsparpotential ist zu hinterfragen, die Belastung der Praxen durch Rechtfertigungszwang und Gängelung innerhalb einer immer unfreier werdenden Therapie sowie durch Regresse nicht weiter zu tolerieren. 2 . Deutliche Reduzierung des Bürokratieaufwandes Abschaffung bzw. Vereinheitlichung sowie Beschleunigung bestimmter Genehmigungsverfahren, Reduzierung der Dokumentationspflicht, Akzeptanz praxisindividueller Abweichungen von vorgegebenen Therapien anhand bestehender Realitäten und Förderung von Eigen- verantwortung sowie Selbstbestimmung des Patienten Trotz der Einführung der Telematikinfrastruktur hat sich die Dauer der Genehmigungsverfahren nicht verkürzt und ist in der Genehmigung deutlich fehlerbehafteter als früher. Durch fehlende spezielle Ansprechpartner für Zahnärzte bei den Krankenkassen und auch hier ausufernde und sich teilweise widersprechende Aussagen werden Verfahren endlos in die Länge gezogen. 3 . Abschaffung des Zwanges zur Fortbildung Durch marktübergreifende Prozesse, fachliche Kompetenz und Konkurrenz ergibt sich Fortbildungswille von selbst. Schon vor dem gesetzlich verordneten Fortbildungszwang haben sich mindestens 90% der Zahnärzteschaft regelmäßig fortgebildet. 4 . Entlastung im Management Ein Zahnarzt ist gleichzeitig Arbeitgeber und Unternehmer. Er muss folgende zusätzliche Funktionen erfüllen: Dokumentationspflichten zu Belehrungen im Arbeitsrecht, gleichzeitig als Arbeits-, Röntgen- und Laserschutzbeauftragter, Qualitätsmanager, Hygieneverantwortlicher, Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter und Leiterschutzbeauftragter. Regelmäßig hat er TÜV-Prüfungen der Röntgenanlagen sowie von Lasergeräten und Amalgamabscheidern nachzuweisen sowie Wartungen, Prüfungen und Validierungen von Hygiene- und Sterilisationsgeräten. Im wiederholenden Intervall sind ortsfeste elektrische Anlagen und bewegliche elektrische Geräte prüfen zu lassen und schriftlich zu belegen. Diese Funktionen sind menschlich neben der zahnärztlichen Tätigkeit nicht mehr zu bewältigen, zeitlich nicht, häufig finanziell nicht mehr sowie auch durch den Fachkräftemangel von Prüfstellen nicht mehr sicherzustellen. Hier ist dringende Entlastung geboten, da auch die Patientenbehandlung deutlich in den Hintergrund tritt. 50% der Arbeitszeit werden mittlerweile von Managementtätigkeiten aufgefressen, ohne dass diese wirtschaftlichen Gewinn für den Fortbestand einer Praxis generieren. 5 . Gleichstellung von freien Praxen und deren Mitarbeitern innerhalb staatlicher Subventionen wie in Krankenhäusern und beim Pflegepersonal, unbürokratische Beantragungsprozesse ohne massiven Kontrolldruck im Nachhinein Niedergelassene Praxen und deren Mitarbeiter sind in Zeiten von Corona und Wirtschaftskrise nicht unterstützt worden. Staatliche Prämien, die in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gezahlt wurden, erhielten Mitarbeiter freier Praxen nicht, obwohl sie gleiche Risiken und gleiche erschwerte Arbeitsumstände und -pensen zu bewältigen hatten. Wurden vereinzelt Unterstützungen wie z.B. KUG an Inhaber freier Praxen gezahlt, sind diese innerhalb restriktiver Kontrollmechanismen und mittels geänderter Voraussetzungen im Nachhinein zurückgefordert worden. Der Aufwand von Beantragung und nachfolgender Rechtfertigung war so erheblich, dass er sich für keine Praxis als lohnend oder unterstützend erwiesen hat. 6 . Novellierung der privaten Gebührenordnung GOZ Nach über 35 Jahren der Nichtanpassung fordern wir die Novellierung der GOZ. Bei einer Inflationsrate von über 70% seit 1985 sind mehr als zwei Drittel der Leistungen der GOZ mittlerweile von den Honoraren der gesetzlichen Krankenkassen überholt worden im 2,3-fachen, manchmal sogar 3,5-fachen Satz. Für neuere Therapien gibt es in der privaten Gebührenordnung nicht einmal mehr Leistungsbeschreibungen. Hier müssen umständliche und aufwändige Alternativlösungen gefunden werden, weil die Politik eine Novellierung verweigert. 7 . Honoraranpassung für 2023/24 Trotz der extremen wirtschaftlichen Belastungen bei massiv gestiegenen Material- und Energiekosten sowie berechtigten Honorar- forderungen der Angestellten hat Herr Lauterbach eine Anpassung der Honorarzuwächse an das Grundlohnsummenniveau verweigert und zur Stagnation gezwungen. Diese Strangulierung ist nicht hinnehmbar vor allgemein tariflich und gewerkschaftlich geforderten Lohnerhöhungen bis zu 15%. Hier werden auch Zahnärzte zum Sündenbock für immer mehr Fremdleistungen der Krankenkassen gemacht, die in immer ungeahnteren Ausmaßen Menschen in die Sozialsysteme aufnehmen müssen, die keine Gegenleistungen erbringen können. Hier muss finanziell anders reguliert werden. 8 . Reorganisation des Notdienstes Trotz rasant abnehmender Zulassungszahlen sollen die verbliebenen Zahnärzte einen 24/7-Notdienst abdecken. Die bisherigen Regelungen einer siebentägigen Notdienstabfolge pro Praxis widersprechen den gesetzlichen Bestimmungen, dass ein Arzt keine pausenlose Abfolge von normalen Dienst- und Bereitschaftszeiten haben darf und das für sieben Tage am Stück. Diese Regelung ist für angestellte Ärzte bereits vor vielen Jahren vom EuGH untersagt worden, hat aber für niedergelassene Praxen scheinbar keine Rechtsgültigkeit. Wir fordern neben der Abschaffung dieser Praxis auch eine adäquate Bezahlung der Notdienstsprechzeit ähnlich den Wochenend- und Nachttarifen in der freien Wirtschaft sowie überhaupt endlich eine Bezahlung von Bereitschaftszeiten, die bisher völlig ignoriert wurde. 9 . Bewertungsportale Die Diffamierung von (Zahn)Ärzten im Internet muss ein Ende haben. Durch die Anonymisierung ist es jeder unbenannten Person gestattet, neben Wahrheiten auch Lügen zu publizieren, deren Ursache nicht generell in der Behandlung selbst liegt. Des Weiteren verhindert auch der Datenschutz die Möglichkeit einer Gegendarstellung des Arztes. Ein wahrheitsgemäßes Abbild von Bewertungen wird mittlerweile dadurch unterbunden, dass es eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, durch finanziellen Einsatz positive Bewertungen zu kaufen und über Rechtsanwaltskanzleien negative Nachrichten löschen zu lassen. Die Würde des Arztes als Mensch muss hier Vorrang vor der Informationsfreiheit haben. 1 0 . Erhöhung der Anzahl von Studienplätzen und Wegfall der alleinigen Orientierung am NC, alternativ Aufnahmeprüfungen und/oder Empathietests, Bevorzugung von Landeskindern Noch immer orientiert sich die universitäre Aufnahme von Studienbewerbern in der Medizin und Zahnmedizin allein am Numerus clausus und es stehen zu wenige Studienplätze zur Verfügung. Selbst Bewerber und Bewerberinnen mit einem Durchschnitt von 1,0 oder 1,1 werden abgewiesen. Hinterfragt wird ebenfalls nicht, ob Bewerber mit perfektem NC eine empathische Einstellung zum Beruf wie auch seine Herausforderungen haben oder ob sie die notwendigen manuellen Fähigkeiten besitzen. Landeskinder werden abgelehnt wegen eines schlechteren Durchschnitts, obwohl sie eine mental und traditionell höhere Bindung an ihre Heimat haben und dadurch eher vor Ort bleiben werden als andere. Diese Praxis ist nicht nur zu hinterfragen, sondern dringend zu ändern.
Damit auch Sie morgen noch einen (Ihren) Zahnarzt haben, fordern wir von der Poltik zur sofortigen Umsetzung: