Notdienst Notdienst
Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern führt in ihren Bestimmungen zum zahnärztlichen Notdienst folgendes aus: Was ist ein zahnärztlicher Notfall? Ein zahnärztlicher Notfall liegt vor bei Beschwerden, die eine sofortige Behandlung erfordern, wie z. B. bei Unfallverletzungen im Zahn-, Mund- und Kiefersystem, Nachblutungen nach zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen oder eine vom Zahnsystem ausgehende fieberhafte, eitrige Entzündung mit vorliegender Schwellung. Die Behandlung hat sich auf unaufschiebbare Maßnahmen zu beschränken . Juristisch werden als Notfälle alle plötzlich eintretenden Ereignisse bezeichnet, die einen sofortigen oder kurzfristigen zahnärztlichen Eingriff erfordern. Ob ein derartiger Notfall vorliegt oder nicht, kann sich aus der Sicht des Patienten oder des Zahnarztes unterschiedlich darstellen und muss immer im Einzelfall beurteilt werden. Bei Blutungen, Traumen, akuten pyogenen Infektionen, aber auch bei akuten starken Schmerzen wird der Patient regelmäßig berechtigt sein, den zahnärztlichen Notfalldienst in Anspruch zu nehmen. Stets muss sich der Zahnarzt im Notfalldienst die Frage stellen, ob sich die vorliegende Erkrankung ohne seine Hilfe verschlimmern könnte, bis der Hauszahnarzt wieder aufgesucht werden kann. Die Entscheidung darüber, ob ein behandlungsbedürftiger Notfall vorliegt oder nicht, trifft und verantwortet allein der Zahnarzt. Welche Behandlungsmaßnahmen sind im zahnärztlichen Notfalldienst erforderlich und möglich? Welche Behandlungsmaßnahmen der Zahnarzt im Notfalldienst durchführt, liegt ebenfalls in dessen ärztlicher Verantwortung. Eine akute Gefahr muss jedenfalls immer abgewendet und einer Verschlechterung des Zustandes des Patienten wirksam begegnet werden. Starke Schmerzen sind schnellstmöglich zu bekämpfen. Dabei hat sich die Behandlung im Notfalldienst auf unaufschiebbare Maßnahmen zu beschränken. Der Notfalldienst soll kein dauerhaftes Verhältnis zwischen Zahnarzt und Patient begründen. Hilft der Notfallzahnarzt einem Patienten, der bereits bei einem anderen Kollegen in dauerhafter Behandlung steht, hat er dem Kollegen die weitere Behandlung zu überlassen. ________________________________________________ Regelmäßig wird es im Notdienst zu einer schmerzstillenden, provisorischen Versorgung kommen bis der Hauszahnarzt aufgesucht werden kann. Keine Notdienstleistungen sind daher z.B. aufwändigere chirurgische Maßnahmen, Reparaturen von oder an Zahnersatz, dauerhafte Füllungen (letztere schon gar nicht aus ästhetischen Gründen oder Zeitmangel, einen Zahnarzt unter der Woche aufzusuchen). Zu beachten ist, dass der Dienst ausübende Zahnarzt 24 Stunden am Stück Behandlung sowie Bereitschaft leistet und seinem Tun unter dieser Belastung Grenzen zu setzen sind.
Hotline zur Suche eines Zahnärztlichen Notfalldienstes 01806 123450 und zusätzlich über die Homepage der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Zahnärztliche Notfalldienstzeiten
1. an normalen Arbeitstagen die Zeiten von 0 bis 8 Uhr und von 18 bis 24 Uhr 2. an allen Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, dem Tag nach Himmelfahrt, Heiligabend und Silvester ganztägig
Innerhalb der Notfalldienstzeiten sind die entsprechenden Kollegen in ihren Praxen präsent 1. an Arbeitstagen von 18 - 20 Uhr, 2. an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, am Tag nach Himmelfahrt, Heiligabend und Silvester in den Zeiten von 10 - 12 Uhr sowie 17 - 19 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht eine telefonische Rufbereitschaft.